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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SLH GmbH

SLH GmbH
Bahnhofstraße 2
48465 Schüttorf

Tel.: +49 5923-90280
Fax.: +49 5923-90280 199
E-Mail: info(at)uweb2000.de

HRB 202432 | Amtsgericht Osnabrück
Geschäftsführer:
Manfred Löpker
Jürgen Baars
St.Nr: 301 | 5844 | 0449

Stand: 01/2004


 

I. Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender, Geschäfte mit dem Kunden; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern, werden von uns - auch ohne schriftlichen Widerspruch - nicht anerkannt. Die Nutzung des UWEB2000®-Systems (via Intranet oder Internet) inkl. der zur Verfügung gestellten Inhalte und Themen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen, welche der Nutzer mit Auftragserteilung oder Annahme anerkennt.

II. Voraussetzungen für die Nutzung

1. UWEB2000® via Internet

Der Nutzer hat die technischen Voraussetzungen für den Internet-Zugang (z.B. geeignete Hardware, Modem, bzw. ISDN-Karte, etc., Telekommunikations-Anschluss und Internet-Zugangs-Provider) auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Nutzer ist verpflichtet, Passwörter und den Nutzernamen vertraulich zu halten. Von ihm ungewollte Aktivitäten über seine Zugangsberechtigung (Passwort, Nutzername) muss der Nutzer selbst verantworten. Der Nutzer verpflichtet sich, keine verletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder anderweitig gegen die guten Sitten, gegen geltende Gesetze verstoßende oder urheberrechtlich geschützte Themen/Schulungen/Texte in UWEB2000® zu hinterlegen. Jeder Kunde hat das Recht, die im Rahmen der Nutzung angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke bildschirmgestützt zu verwenden. Der Kunde darf keine Inhalte oder Kopien der Inhalte sowie das System UWEB2000® als solches - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (d.h. z.B. Subunternehmer, Partner, JoinVentures, externe Dienstleister) weitergeben, vermieten, untervermieten, verleihen oder in jeglicher anderer Form zur Verfügung stellen.

2. UWEB2000® via Intranet (auch ASP)

Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen zum Anschluss und Betrieb des UWEB2000®-Datenbankservers in seinem lokalem Netzwerk (LAN / Intranet) auf eigene Kosten bereitzustellen und falls notwendig SLH technische Detailinformationen zur Installation rechtzeitig mitzuteilen. Jeder Kunde hat das Recht, die im Rahmen der Nutzung angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke bildschirmgestützt zu verwenden. Der Kunde darf keine Inhalte oder Kopien der Inhalte sowie das System UWEB2000® als solches - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (d.h. z.B. Subunternehmer, Partner, JoinVentures, externe Dienstleister) weitergeben, vermieten, untervermieten, verleihen oder in jeglicher anderer Form zur Verfügung stellen.

III. Preise | Kosten

1. UWEB2000® via Internet

Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Preisübersicht. Die Einrichtungspauschale ist ab Bestellung bzw. Auftrag fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich begonnenen oder durchgeführten, oder im Falle von Fremdschulungen bzw. Gruppenschulungen, dokumentierten Unterweisungen. Eine Unterweisung gilt als begonnen, sobald ein Nutzer die fünfte Seite eines Schulungsthemas erreicht. Die monatliche Mindestgebühr wird entsprechend der dem Auftrag zu Grunde liegenden jeweils aktuellen Preisliste erhoben. Die beim Teilnehmer selbst anfallenden Telekommunikations- und Internetzugangskosten sind in den Preisen nicht enthalten und sind vom Kunden selbst zu tragen.

2. UWEB2000® via Intranet

Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Preisübersicht. Die Einrichtung, Anbindung und Installation des Servers erfolgt grundsätzlich nach Aufwand sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Onlineanbindungen an andere EDV-Systeme, Datenbankabgleich und Synchronisationen und weitergehende Schulungen geschehen grundsätzlich nach Aufwand.

3. UWEB2000® via Intranet-ASP

Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Preisübersicht. Die Kosten der monatlichen Nutzung richtet sich nach der Menge der durchgeführten Unterweisungen bzw. nicht erreichten Mindestumfang gemäß Preisliste. Die entsprechenden Abrechnungsinformationen hat der Kunde monatlich via eMail oder Fax an SLH zu übermitteln, um eine Freischaltung des Systems für einen weiteren Monat zu erhalten.

IV. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen, soweit nicht abweichend zwischen Kunde und SLH schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

1. UWEB2000® via Internet

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich auf Basis der begonnenen bzw. durchgeführten Unterweisungen des Vormonats. Auf Wunsch werden die Kosten individuell auf 12 Monate hochgerechnet und im Voraus in Rechnung gestellt. Kosten für im Berechnungszeitraum nicht in Anspruch genommene Schulungskontingente (gemäß Hochrechnung) werden nicht zurückerstattet, sondern verbleiben im Kontingent als zukünftig durchführbare Unterweisungen. Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. UWEB2000® via Intranet

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung des Systems beim Kunden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit das System im Leasingverfahren erwerben zu können, dabei gelten weitergehend die AGB der Leasinggesellschaft. Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. UWEB2000® via Intranet-ASP

Die Rechnungsstellung der Einrichtungspauschale erfolgt nach Lieferung des Systems beim Kunden. Die monatliche Nutzungsabrechnung geschieht auf Basis der Menge durchgeführten Unterweisungen. Die Zahlung der monatlichen Nutzungsrechnung berechtigt zur Freischaltung des Systems für einen weiteren Monat. Das System (Blackbox) verbleibt im Eigentum der SLH GmbH.

V. Laufzeit/Kündigung

1. UWEB2000® via Internet

Der Vertrag wird mit dem Kunden, sofern nicht schriftlich anders festgelegt, für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate sofern der Vertrag nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragsperiode vom Kunden gekündigt wird. Jede Kündigung muss schriftlich per Post, Fax oder eMail eingehen, die im letzteren Fall von SLH bestätigt sein muss. Kündigungszeitpunkt ist dann das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.

2. UWEB2000® via Intranet

Der Auftrag gilt mit der erfolgten Installation, dem Nachweis der grundsätzlichen Betriebbereitschaft oder Unterschrift des Abnahmeprotokolls beim Kunden vor Ort als korrekt ausgeführt. Etwaige Wartungsverträge bzw. Service- und Updateverträge sind nicht Bestandteil der Lieferung und müssen gesondert ausgehandelt und abgeschlossen werden.

3. UWEB2000® via Intranet (ASP)

Der Vertrag wird mit dem Kunden, sofern nicht schriftlich anders festgelegt, für 24 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, sofern der Vertrag nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragsperiode vom Kunden gekündigt wird. Jede Kündigung muss schriftlich per Post, Fax oder eMail eingehen, die im letzteren Fall von SLH bestätigt sein muss. Kündigungszeitpunkt ist dann das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.

VI. Schutzrechte

Jeder Kunde hat das Recht, die im Rahmen der Nutzung angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke bildschirmgestützt zu verwenden. Speicherung oder Vervielfältigung der Inhalte sind in keinem Falle erlaubt und bedürfen der schriftlichen Genehmigung von SLH. Der Kunde darf keine Inhalte oder Kopien der Inhalte - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (d.h. z.B. Subunternehmer, Partner, Join-Ventures, externe Dienst-Leister) weitergeben, vermieten, untervermieten, verleihen oder in jeglicher anderer Form zur Verfügung stellen. Die von uns bereitgestellten Inhalte sind durch SLH, Autoren oder Lizenzgeber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben - auch auszugsweise - den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. Die Kunden von SLH erhalten keinerlei Eigentum oder weitere Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Systemen.

VII. Haftung / Gewährleistung

Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. SLH ist um die Richtigkeit der an die Kunden von SLH übermittelten und zur Verfügung gestellten Inhalte (Schulungen, Themen und Informationen etc.) sowie um Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden. SLH haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden außerhalb der sich aus diesem Vertrag gebenden Kardinalpflichten. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft ergibt. Um etwaige Datenverluste weitestgehend zu vermeiden, setzt SLH verschiedenste, dem Industriestandard entsprechende Möglichkeiten, ein. Ein hundertprozentiger Schutz ist jedoch nicht möglich, daher haftet SLH in keinem Fall für Schäden oder Folgeschäden entstanden durch Datenverluste jeglicher Art. Der Kunde ist grundsätzlich gehalten Auswertungen, Zuordnungen und Mitarbeiterstammlisten etc. unabhängig der Möglichkeiten von SLH zu sichern und ein eigenständiges Sicherungskonzept einzusetzen. Für Schäden oder Folgeschäden entstanden durch Ausfälle elektronischer Komponenten, sowie daraus möglicherweise resultierende Fehler in anderen Systemen des Kunden wie Netzwerk, Computer, Server, Betriebssysteme, Datenbanken, Daten oder andere Programme haftet SLH in keiner Weise. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Auslieferung angezeigt werden. Ist der Kunde Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel spätesten zehn Tage nach Erhalt, im Fall versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz der verschiedenen UWEB2000®-Komponenten entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Erhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann, weshalb die Funktionalität und Verwendbarkeit des Systems mit der eigenen Software des Nutzers nicht garantiert wird. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Besteller kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist, oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. SLH gewährleistet den einwandfreien Betrieb von UWEB2000® gemäß den im Auftrag zugesicherten Eigenschaften, ausschließlich bei Verwendung von durch SLH gelieferten oder ausdrücklich schriftlich empfohlenen Hardware- und Softwarekomponenten wie Server, Betriebssystem und Browserversionen.

VIII. Sonstiges

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages, Abrechnung etc. erforderlich ist. In keinem Falle werden personenbezogene Daten ohne vorherige Benachrichtigung an Dritte weitergegeben. Der Abschluss eines Service- und Updatevertrages kann weitergehende Inhalte beinhalten und ist gesondert abzuschließen und nicht im Standardlieferumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich aufgeführt.

IX. Lieferung

Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefährer Liefertermin. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

XI. Datenschutz

SLH speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
SLH wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. SLH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

 
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